Förderstiftung

Blauer Halbkreis

Basisinformationen

Spenden an gemeinnützige Organisationen und an Stiftungen können mit bis zu 20% des Gesamtbetrags der Einkünfte in der Einkommenssteuererklärung steuermindernd geltend gemacht werden. es wird dabei nicht mehr unterschieden, ob eine Spende direkt an die Organisation oder über die Stiftung erfolgt. Durch die Regelung wurden die Möglichkeiten der Spendenabzüge wesentlich vereinfacht. Bei Großspenden jedoch kann die Obergrenze schnell erreicht sein. Es bietet sich an, einen Spendenvortrag vorzunehmen oder im Rahmen einer Zustiftung in das Stifungskapital zu spenden. Wünschen Sie nähere Informationen? Dann setzten Sie sich bitte mit uns in Verbindung.

Kontakt

Katrin Ehlerding

AEM Finanzabteilung